Aufgrund der momentanen Arbeitslosigkeitzahlen hat der Minister für Immigration folgende Änderungen für Arbeiter im Niedriglohnsektor ausgeschrieben:
- Es wird keine LMIAs im Niedriglohnsektor mehr bearbeitet in Großstädten die eine Arbeitslosenquote von 6% oder mehr haben. Ausgenommen hiervon sind saisonale und nicht saisonale Arbeitsplätze im Lebensmittelbereich und dem Bau- und Gesundheitswesen.
- Die Arbeitgeber dürfen nicht mehr als 10 % ihrer gesamten Belegschaft über das TFW-Programm einstellen. Ausnahmen gelten auch hier in er Lebensmittelsicherheit (Primärlandwirtschaft, Lebensmittel- und Fischverarbeitung) sowie im Gesundheits-/Pflegebereich und im Baugewerbe
- Höchstdauer der Arbeitserlaubnis im Niedriglohnsektor wird auf ein Jahr verkürzt.
Sollten Sie hierzu Fragen haben, melden Sie sich gerne bei uns.