Beibehaltungsgenehmigung

Sie leben schon länger in Kanada und würden gerne die kanadische Staatsbürgerschaft annehmen? Dabei wollen Sie allerdings nicht Ihre deutsche Staatsangehörigkeit verlieren? Dann benötigen Sie eine Beibehaltungsgenehmigung, denn durch das deutsche Staatsangehörigenrecht würden Sie normalerweise die deutsche Staatsbürgerschaft verlieren, wenn Sie die kanadische annehmen.

Eine Beibehaltungsgenehmigung ein Bescheid gemäß § 25 Abs. 2 StAG, diese berechtigt Sie dazu, die Staatsangehörigkeit eines anderen Landes (Kanada) anzunehmen, ohne dabei die deutsche Staatsangehörigkeit zu verlieren.

Für die Beibehaltung müssen aber gewisse Grundvoraussetzungen erfüllt werden. Konkret sind dies die folgenden 2 Voraussetzungen:

  • Erhebliche Nachteile beseitigen oder vermeiden: die Grundvoraussetzung für die Beibehaltungsgenehmigung ist es, dass Sie einen erheblichen Nachteil daraus hätten, wenn Sie die zweite Staatsangehörigkeit nicht annehmen würden. Hierbei reicht es z.B. nicht aus, dass Sie in dem Land nicht wählen können.
  • Neben den erheblichen Nachteilen kann auch ein konkreter Vorteil Grund für eine Beibehaltungsgenehmigung sein, nämlich dann, wenn der Erwerb der kanadischen Staatsbürgerschaft in einer konkreten Situation der Person einen Vorteil verschafft, den die Person ohne die Staatsbürgerschaft nicht hätte.
  • Des Weiteren muss im Antrag die Anbindung an Deutschland nachgewiesen werden.

Da es oft gar nicht so leicht ist passende Gründe zu finden, die einen erheblichen Nachteil oder einen konkreten Vorteil nachweisen, können wir Ihnen hier mit unserer Expertise helfen und den Antrag für Sie formulieren.

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